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Endodontologie bei Ihrem Zahnarztzentrum in Bremen

Der zahnmedizinische Begriff Endodontologie ist aus dem griechischen „Endodont“ abgeleitet und bedeutet in diesem Sinn „das sich im Zahn befindende“. Der Bereich der Endodontologie befasst sich in der Zahnheilkunde schwerpunktmäßig mit Erkrankungen des Nerv-Gefäß-Komplexes und des die Wurzelspitze umgebenden Gewebes. Solche Erkrankungen können unter anderem akute oder chronische Entzündungen des Zahnmarkes (Nerven und Bindegewebe; Blut- und Lymphgefäße) und des Zahnhalteapparates (Parodontium) als Folge einer endodontischen Erkrankung sein.

Auslöser dieser Erkrankungen können tiefe, fortgeschrittene Karies, das Beschleifen von Zähnen oder auch Traumata durch Unfälle sein. In seltenen Fällen kann auch eine Erkrankung des Parodontiums (Parodontitis) zu einer Infektion des Zahnmarkes führen.

Erkrankungen im Bereich der Endodontologie können erfahrungsgemäß mit großen Schmerzen verbunden sein. Es kommt aber auch ziemlich häufig vor, dass die Patienten vollkommen beschwerdefrei sind und die Erkrankung nur durch Zufall im Rahmen einer Röntgenkontrolle entdeckt wird.

Endodontologie und Zahnerhaltung

Neben der Parodontologie, der Kinderzahnheilkunde und der Kariesprophylaxe ist die Endodontologie der Gruppe der Zahnerhaltung zugerechnet. In Deutschland wird die Eigenständigkeit der Endodontologie zum Teil in Frage gestellt, da der Begriff der Endodontologie häufig mit der Wurzelbehandlung gleichgesetzt und somit auf diese eine Therapieform reduziert wird.

Dies steht im Gegensatz zu anderen Ländern, die die Entwicklung der modernen Zahnheilkunde beeinflusst und die Endodontologie richtig eingeschätzt haben. Bei uns in Deutschland ist das wahre Potential der Endodontologie bei Weitem unterschätzt.

Das Behandlungsspektrum der Endodontologie

  • Endodontische Diagnostik und Schmerzbehandlung
  • Prävention von Pulpaerkrankungen (Zahnmarkerkrankungen)
  • Therapie der vitalen Pulpa (Zahnmark)
  • Die Wurzelbehandlung
  • Die Revisionen

Die Behandlung im Rahmen der Endodontologie

Um bestehende Infektionen des Zahnmarkes im Rahmen der Endodontologie erfolgreich zu therapieren, ist häufig eine Wurzelbehandlung notwendig. Der behandelnde Zahnarzt eröffnet hierbei den erkrankten Zahn und verschafft sich Zugang zu den Wurzelkanälen. Um die offenen Wurzelkanäle vor eindringendem bakterienverseuchtem Speichel zu schützen wird häufig ein Spanngummi (Kofferdam) über den zu behandelnden Zahn gezogen. Dieser Kofferdam soll den Patienten gleichzeitig vor dem Verschlucken von Aufbereitungsinstrumenten und Desinfektionsflüssigkeiten schützen.

Um eine erfolgreiche Wurzelbehandlung im Rahmen der Endodontologie durchzuführen, ist das Auffinden sämtlicher Wurzelkanäle eine zwingende Grundvoraussetzung. Aufgrund der mikroskopisch feinen Strukturen der Wurzelkanäle ist dies häufig nur unter Zuhilfenahme von optischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Lupenbrille oder Dentalmikroskop möglich. Hat der Zahnarzt alle Wurzelkanäle gefunden, werden diese als erstes auf ihre Durchgängigkeit geprüft. Anschließend wird die Länge der Kanäle elektrometrisch und/oder röntgenologisch genau bestimmt und im Anschluss mit Spezialinstrumenten aufbereitet.

In unserem Zahnarzt Zentrum für Bremen greifen wir bei dieser Aufbereitung sowohl auf Handinstrumente als auch auf drehmomentkontrollierte, rotierende Nickel-Titan-Instrumente zurück. Gleichzeitig spülen wir die Wurzelkanäle mit desinfizierenden Lösungen aus, um gelöstes Gewebe zu entfernen und vorhandene Keime abzutöten. Das Ziel solch einer Aufbereitung ist es, einen sauberen und möglichst keimarmen Wurzelkanal zu erreichen.

In einigen Fällen kann es sich als notwendig erweisen, das Desinfizieren der Wurzelkanäle mehrmals in aufeinander folgenden Behandlungssitzungen zu wiederholen. Dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Ausgangssituation.

Nachdem diese vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen worden sind, können die Wurzelkanäle gefüllt werden. Hierbei können unterschiedliche Techniken zur Anwendung kommen. Ein gängiges und bevorzugtes Verfahren ist das Füllen der Kanäle mit erwärmter, plastischer Guttapercha (Thermafil bzw. Schildertechnik). Mit dieser Methode erreicht man eine sichere dreidimensionale Abdichtung aller Kanäle.

Erfolgsaussichten Endodontologie

Im Bereich der Endodontologie können bis zu 90 % der endodontisch behandlungsbedürftigen Zähne erhalten werden. Der Erfolg der Behandlung ist natürlich auch von der Schwere der Erkrankung des Zahnes abhängig. In den Fällen wo kein erfolgversprechender Behandlungsverlauf zu erwarten ist, bedarf es einer mikrochirurgischen Entfernung der Wurzelspitze als Ergänzung zur Wurzelbehandlung.

Mögliche Komplikationen bei der Endodontologie

Eventuelle Komplikationen bei der Wurzelbehandlung im Rahmen der Endodontologie können folgendermaßen Entstehen:

  • Einzelne Kanalabschnitte sind unzugänglich (Verzweigungen, Verlegung der Kanäle durch Dentikel, die Wurzel weist eine starke Krümmung auf)
  • Durch abgebrochene Instrumente.
  • Durch hartnäckige Mikroorganismen, die bis zu 0,4 mm tief in Dentintubuli (Kleine Kanäle im Zahn, die die Oberfläche des Zahnes mit den Zahnnerven verbinden) eindringen und als Monoinfektion überleben können.
  • Bei einer zusätzlichen parodontalen Schädigung des Zahnes

Treten solche Komplikationen im Rahmen einer endodontologischen Eingriffs auf, ist es eventuell notwendig eine Wurzelspitzenresektion durchzuführen. Alternativ ist es jedoch Möglich eine Revision der Wurzelbehandlung durchzuführen. Das bedeutet, dass die erfolglose Wurzelkanalbehandlung noch einmal wiederholt wird. In der Regel wird dieser Variante der Vorzug vor einer Wurzelspitzenresektion gegeben.

Behandlungskosten der Endodontologie

Im Rahmen ihres Versicherungstarifes bekommen privat versicherte Patienten die Kosten für einen endodontologischen Eingriff erstattet. Häufig versuchen die Beihilfestellen der Versicherer die Notwendigkeit der sehr aufwendigen Zahnerhaltungsmaßnahmen infrage zu stellen und so die Kostenerstattung auf ein Minimum zu beschränken.

Gesetzlich versicherte Patienten bekommen ausschließlich eine Grundversorgung erstattet. Das bedeutet, dass die Kosten einer endodontischen Behandlung teilweise bzw. ganz von dem gesetzlich versicherten Patienten getragen werden müssen.

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